Schritt für Schritt die eigenen Kompetenzen kennenlernen.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
oder
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Du möchtest Dich beruflich orientieren? Du möchtest Dich sozial engagieren? Und Du möchtest Deine persönlichen Stärken und Kompetenzen herausfinden oder stärken?
Bei uns kannst Du Engagement zeigen, Dich für Senior*innen einsetzen und Dein Können sinnvoll einbringen. Entweder als FSJler*in oder als Bufdi*ne.
Was genau bedeutet das und wie läuft ein FSJ /BFD bei uns ab?
Für ein Freiwilligenjahr musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Für ein FSJ liegt Höchstgrenze bei 27 Jahren, beim BFD gibt es keine Altersbegrenzung.
Bei beiden Diensten ist die Erfüllung Deiner Vollzeitschulpflicht (9 Jahre Schulzeit) Voraussetzung.
Und natürlich ganz wichtig:
Du hast Lust mit Menschen zu arbeiten!
Beide Dienste dauern in der Regel 12 Monate. Es kann aus besonderem Grund (z.B. Beginn Deiner Ausbildung) auf 6 Monate verkürzt oder auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Du möchtest in der Pflege arbeiten?
Oder lieber im Bereich der sozialen Betreuung unserer Bewohner*innen?
Dein Einsatz erfolgt entsprechend Deinen Neigungen. Ebenfalls kannst Du wählen, in welcher unserer Einrichtungen Du uns gerne unterstützen und Dich engagieren möchtest.
In einer Pflegeeinrichtung:
Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf Vollzeit ausgelegt. Das bedeutet, Du arbeitest 39 Stunden pro Woche. Da unsere Bewohner*innen eine Rund-um-Uhr-Betreuung benötigen, wird in unseren Pflegeeinrichtungen im Schichtdienst gearbeitet. Im Bereich der Pflege unterstützt Du die Kolleg*innen entweder in der Frühschicht (6 – 13 Uhr) oder in der Spätschicht (13 – 20 Uhr). Diese Zeiten sind in den Einrichtungen individuell etwas unterschiedlich.
Ebenfalls ist eine Schicht an zwei Wochenenden im Monat vorgesehen.
Im Bereich der Betreuung wir nicht im Schichtdienst gearbeitet .
In unserer Seniorenwohnanlage:
Im Haus Billtal liegt die Arbeitszeit Mo – Fr von 8:00 bis 16:30 Uhr.
Einsätze an Wochenenden und Feiertage sind nicht vorgesehen.
In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Wer im Rahmen des BFD bei uns arbeitet und älter als 27 Jahre ist, kann auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung (min. 20,1 Std./Woche) bei uns tätig werden.
25 pädagogische Seminartage begleiten Deinen Freiwilligendienst. Sie dienen Deiner allgemeinen Weiterbildung und unterscheiden dieses Bildungsjahr von einem Praktikum. Du selbst hast Einfluss auf Inhalte, Themen und Ablauf der Seminare. Neben fachspezifischem Wissen und Fähigkeiten, die für Deine tägliche Arbeit wichtig sein können, ist es möglich, Seminarinhalte auch aus Kultur, Politik, Sport, sozialen und gesellschaftlichen Themen zu gestalten.
Diese Seminartage finden in der nahen Umgebung statt und sind inklusive Übernachtung und Verpflegung. Deine Seminartage werden Dir als Arbeitszeit angerechnet und zählen nicht zum Urlaub!
Qualifizierungsangebot zur Betreuungsassistenz
Wenn Du Deinen Freiwilligendienst bei uns in der Betreuung absolvierst, dann gibt es für Dich ein besonderes Angebot!
Du kannst Dich bei uns zur Betreuungsassistenz (gemäß § 53c SGB XI) weiterbilden lassen.
Ziele der Qualifikation:
In stationären Pflegeeinrichtungen können seit 2015 für die Betreuung aller alten und/oder beeinträchtigten Menschen zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt werden. Die Zusatzkräfte sollen dazu beitragen, die Lebens- und Betreuungsqualität zu verbessern, sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und mehr Austausch mit anderen Menschen zu ermöglichen.
Durch die Seminarinhalte und der Praxisbegleitung entwickelst Du Kompetenzen, um auf individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten und Biografie der Bewohner*innen einzugehen.
Seminaraufbau:
15 Tage in Blöcken zu je 5 Tagen (Einführungs- Zwischen- und Abschlussseminar)
Zwischen dem Einführungs- und Abschlussseminar werden 10 einzelne/oder 2-tägige Seminartage verteilt.
Abschluss:
Zertifikat Betreuungsassistenz (gemäß § 53c SGB XI)
Für viele Ausbildungsberufe braucht man heute Vorpraktika oder berufliche Vorerfahrung.
Mit Deinem FSJ hast Du bereits Deine sozialen Kompetenzen (Motivation, Kontinuität, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement, Pünktlichkeit und Fleiß und vieles mehr) bewiesen. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für jeden Beruf und für jeden Arbeitgeber.
Ein gutes Zwischenzeugnis oder die Abschlussbeurteiltung des Freiwilligendienst kann vielleicht die Türen der Zukunft leichter öffnen, und durch praktische Erfahrungen sind einem viele Dinge der Arbeitswelt nicht mehr fremd.
Für Ausbildungen oder Studiengängen im sozialen Bereich erhöht ein Freiwilligendienst zudem die Chancen einen Platz zu bekommen.
Darüber hinaus wird ein Freiwilligendienst auch als praktischer Teil der Fachhochschulreife nach der 12. Klasse anerkannt.
Du erhältst 30 Tage Urlaub im Jahr (bezogen auf die 5 Tage Woche). Dieser ist mit den Mitgliedern Deines Teams abzustimmen.
Der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist das Diakonische Werk Schleswig-Holstein. Hierüber erhältst Du Dein Taschengeld und bist versichert.
400 € Taschengeld im Monat und der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen. (Stand Juli 2023). BFD-Teilnehmer*innen über 27 Jahre erhalten insgesamt 500 €, haben aber keinen Anspruch auf Kindergeld.
Und das Jobticket / Deutschlandticket (2024)? Übernehmen wir für Dich!
Deine Dienstkleidung (ggfls. auch Dienstschuhe) erhältst Du von uns, ebenso übernehmen wir die Reinigung hierfür.
Kindergeld
Während des FSJ bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.
Auch während des BFD bleibt – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres- der Kindergeldanspruch bestehen. BFD-Teilnehmer*innen über 27 erhalten insgesamt 500 €, haben aber keinen Anspruch auf Kindergeld
Sozialversicherung
Für die Dauer des Einsatzes werden Freiwillige von uns gesetzlich kranken,- sozial- und rentenversichert.
Du bist am FSJ/ BFD in unserem Team interessiert?
Dann melde dich gerne bei unserer Personalreferentin Frau Hellmann. Kontaktdaten
Unsere Bewohner* innen und wir freuen uns über dein Engagement!